01.01.2026
Die nachfolgenden Aktualisierungen «Kodierungshandbuch» sind ab dem 01.01.2026 gültig.
Legende: Neuerungen in grün, Löschungen in rot
1.1 G40o Dokumentation der Diagnosen und der Prozeduren
Betrifft alle Sprachversionen
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Das BFS weist darauf hin, dass es nicht in der Lage ist, anstelle einer Ärztin oder eines Arztes eine Diagnose zu stellen. Es obliegt dem medizinischen ärztlichen Personal zu definieren, welche Eingriffe vorgenommen wurden und die Kodiererinnen und Kodierer darüber zu informieren.,wobei die Informationen zu den Diagnosen und erfolgten Prozeduren vollständig und schriftlich in den jeweiligen Berichten zur Verfügung gestellt werden müssen.
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