01.01.2026

Die nachfolgenden «Allgemeinen Informationen» sind ab dem 01.01.2026 gültig.

Gültige Kodierungsinstrumente
Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Kodierungsinstrumente:

  • Medizinisches Kodierungshandbuch: Der offizielle Leitfaden der Kodierrichtlinien in der Schweiz. Version 2026
  • Aktualisierungen zu den Publikationen der Medizinischen Klassifikationen des BFS – 01.01.2026
  • Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP): Systematisches Verzeichnis - Version 2026
  • ICD-10-GM 2024 Systematisches Verzeichnis: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme - 10. Revision – German Modification
  • ICD-10-GM 2024 Alphabetisches Verzeichnis: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme - 10. Revision – German Modification
  • ICD-10-GM 2024 Systematisches Verzeichnis, deutsche Version: Zusatzinformationen für den schweizerischen Kontext

Die Dateien der ICD-10-GM in deutscher Sprache werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt und stehen auf der Internetseite www.bfarm.de zur Verfügung:
Kodiersysteme => Services => Downloads => ICD-10-GM

Die SpiGes Statistik – die Erhebung der stationären Spitalaufenthalte - ist eine jährliche, obligatorische Vollerhebung. Diese Datenerhebung folgt dem «Once-Only-Prinzip», der Mehrfachnutzung von Daten, und beinhaltet ab 2025 auch die Fallkostendaten sowie Teile der Krankenhausstatistik (KS). Ein einheitlicher Standarddatensatz soll als Grundlage für alle weiteren Datenbearbeitungen genutzt werden und die qualitativen Mindestanforderungen für eine Mehrfachverwendung der erhobenen Daten definieren. Die damit verbundene Datenerfassung erfolgt seit dem 1. Januar 2024 (s. Projekt SpiGes).

Die obengenannten Kodierungsinstrumente gelten für die Kodierung aller stationärer Aufenthalte in Spitäler und Kliniken der Schweiz, einschliesslich Rehabilitations-, Psychiatrie- und Spezialkliniken sowie Geburtshäuser.

Die gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG)
  • Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG)
  • Bundesstatistikverordnung vom 30. April 2025 (BStatV)

Referenzversionen
Für die Klassifikationen, das Kodierungshandbuch und die Aktualisierungen zu den Publikationen der Medizinischen Klassifikationen des BFS sind bei Unterschieden zwischen den Sprachversionen die Originalversionen (deutschsprachige Versionen) massgebend.

Aktualisierungen zu den Publikationen der Medizinischen Klassifikationen des BFS und FAQ/Klarstellungen
Die «Aktualisierungen zu den Publikationen der Medizinischen Klassifikationen des BFS» enthalten Grundlagen und Zusatzinformationen (inkl. Korrekturen) zu den folgenden Publikationen der Medizinischen Klassifikationen des BFS. Instrumente zur medizinischen Kodierung | Bundesamt für Statistik - BFS:

  • Medizinisches Kodierungshandbuch
  • Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP)
  • ICD-10-GM

Das Kapitel «FAQ/Klarstellungen» ersetzt das bisherige Kapitel 5 des früheren Rundschreibens. Die Inhalte des bisherigen Kapitels 5 «Anhang» wurden in das neue Kapitel «FAQ/Klarstellungen» migriert.
Die «FAQ/Klarstellungen» leiten sich aus (wiederholten) Anfragen an das Kodierungssekretariat zu einem spezifischen oder allgemeinen Sachverhalt ab und wurden innerhalb der Fachgremien diskutiert.

Bei den «Aktualisierungen zu den Publikationen», wie auch den «FAQ/Klarstellungen» handelt es sich um offizielle Informationen des BFS, die für die Kodierung zu berücksichtigen sind.
Die Inhalte der «Aktualisierungen zu den Publikationen der medizinischen Klassifikationen des BFS» werden im Rahmen der halbjährlichen Publikationszyklen – jeweils Ende Juni und Ende Dezember – zusammen mit den «FAQ/Klarstellungen» aktualisiert.

Die darin aufgeführten Neuerungen, Korrekturen sowie sonstigen Anpassungen treten jeweils mit dem angegebenen Gültigkeitszeitpunkt in Kraft. Eine rückwirkende Gültigkeit ist ausgeschlossen.

Analogiekodierungen sowie Hinweise zur Leistungserfassung und Abrechnung der SwissDRG AG
Die Hinweise zur Leistungserfassung und Abrechnung der SwissDRG AG sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Pfad: https://www.swissdrg.org => Akutsomatik / Psychiatrie / Rehabilitation => Abschnitt SwissDRG => Hinweis zur Leistungserfassung und Abrechnung

Die Hinweise auf Analogiekodierungen der SwissDRG AG sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Pfad: www.swissdrg.org => Akutsomatik => Abschnitt SwissDRG System 15.0/2026 => Analogiekodierung

Weitere Publikationen der SwissDRG AG sind unterjährig laufend zu beachten.

Anfragen zu Kodierungsrichtlinien und Klassifikationen
Für Anfragen zu Kodierungsrichtlinien und Klassifikationen gibt das BFS-Präzisierungen und Klarstellungen ab.

Anfragen zur Einzelfallbeurteilung
Vorgehen
Zu spezifischen Einzelfällen gibt das BFS Empfehlungen ohne Präjudiz für weitere ähnliche Fälle.
Die gegebenen Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend. Eine Haftung des BFS im Zusammenhang mit den erteilten Empfehlungen sind daher ausgeschlossen.

Es werden nur Kodierungsanfragen behandelt, welche in der Beilage alle notwendigen klinischen Unterlagen zur Fallbeurteilung in anonymisierter Form (Austrittsbericht, Operationsbericht, Argumentation und Kodierung beider Parteien etc.) enthalten. Sie sind mit Kopie an die andere Partei an codeInfo@bfs.admin.ch zu senden.

Bei Anfragen ohne Dokumentation oder mit ungenügender Dokumentation geben wir keine Empfehlung ab.

Anonymisierung
Für die Anonymisierung der zugesendeten Dokumente sind die folgenden Angaben von Patientinnen / Patienten und/oder Angehörigen zu entfernen:

  • Name, Vorname
  • Geburtstag und Monat (ausgenommen für Neugeborene bis zum Alter von einem Jahr (< 1 Jahr))
  • Wohnadresse
  • Korrespondenzdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)

BFS-Mitarbeiter unterstehen dem Statistikgeheimnis (gemäss Art. 14 des Bundesstatistikgesetzes) sowie der Geheimhaltungspflicht gemäss Datenschutzgesetz.

Achtung: Es reicht nicht, in Adobe Acrobat Pro den zu löschenden Text mit einem schwarzen oder weissen Rechteck abzudecken. Dieses lässt sich entfernen, sodass der Text darunter wieder sichtbar wird.
Für eine ordnungsgemässe Anonymisierung einer PDF-Datei mit Adobe Acrobat Pro ist das Werkzeug „Streichen“ zu verwenden.
Die Anleitungen dazu finden Sie unter den folgenden Links:
https://creativecloud.adobe.com/de-CH/learn/acrobat/web/redact-pdf
https://helpx.adobe.com/ch_de/acrobat/kb/prevent-file-size-increase-after-sanitizing-pdf.html

Falls Sie nicht mit Adobe Acrobat Pro arbeiten, müssen Sie das zuvor anonymisierte Dokument scannen.

Anfragen, die nicht korrekt anonymisiert sind, werden nicht bearbeitet. Der Anfragesteller wird über die Löschung informiert und gebeten, dem BFS sämtliche Dokumente vollständig anonymisiert erneut zuzustellen.